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Schnee auf dem Feldberg – höchste Zeit Winterreifen aufzuziehen.
Bei Temperaturen um den Gefrierpunkt fahren Sie mit Sommerreifen nicht mehr sicher. Die Gummimischung des Reifens verändert sich, das Fahrzeug verliert an Bodenhaftung und der Bremsweg wird erheblich länger. Dies gilt nicht nur auf verschneiter oder vereister Fahrbahn. Aus 80 km/h verlängert sich beispielsweise der Bremsweg mit Sommerreifen auf verschneiter Fahrbahn trotz ABS um 42 m. Meter, die die Sicherheit gefährden. mit Winterreifen ==============================I Stillstand nach 70 m mit Sommerreifen ==============================>=================I Stillstand nach 112 m ! Anders als in manchen unserer europäischen Nachbarländer gibt es in Deutschland keine zeitliche Verpflichtung, mit Winterreifen zu fahren. Als Faustformel gelten die beiden O. Gemeint ist damit der Zeitraum zwischen Oktober und Ostern. Nach der Straßenverkehrsordnung besteht bei Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch, Eis- oder Reifglätte Winterreifenpflicht (§ 2 Abs. 3 a StVO). Als Winterreifen gelten alle M+S-Reifen. Auch Ganzjahresreifen fallen darunter. Sie sind mit einem M+S-Symbol gekennzeichnet, teilweise auch in Verbindung mit dem Bergpiktogramm mit Schneeflocke (Alpine Symbol). Schwere Nutzfahrzeuge (Busse und Lkw der Fahrzeugklassen M2, M3, N2 und N3) müssen Zumindest auf den Antriebsachsen Winterreifen aufziehen. Hintergrund: Die Reifen an den übrigen Achsen haben aufgrund von erhöhten Naturkautschukanteilen bessere Haftungseigenschaften als PKW-Sommerreifen und sind dadurch grundsätzlich für den Ganzjahreseinsatz geeignet. Land- und Forstwirtschaftliche Nutzfahrzeuge sind von den Vorschriften ausgenommen, da ihre Bereifung aufgrund des grobstolligen Profils bei winterlichen Wetterverhältnissen ausreichend Sicherheit bietet. Wer gegen die Winterreifenpflicht verstößt, dem droht ein Bußgeld von 40 €. Bei Behinderung anderer Verkehrsteilnehmer fallen sogar 80 € an. Mit dem Bußgeld ist zugleich auch der Eintrag eines Punktes im Verkehrszentralregister verbunden. Automobilclubs wie der ADAC oder der ÖAMTC empfehlen, keine Reifen zu fahren, die älter als 6 Jahre sind, weil sich die Gummimischung im Laufe der Jahre nachteilig verändert und der Reifen dadurch seine Hafteigenschaften verliert. Im Falle eines Unfalls kann es zudem zu Problemen mit der Versicherung kommen. Die Rechtsprechung sieht es als grob fahrlässig an, wer im Winter mit Sommerreifen unterwegs ist und gab der Kasko-Versicherung Recht, die Leistungen zu verweigern, nachdem ein Autofahrer mit seinem Fahrzeug bei winterlichen Verhältnissen mit Sommerreifen einen selbstverschuldeten Unfall verursacht hatte.
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Bei Temperaturen um den Gefrierpunkt fahren Sie mit Sommerreifen nicht mehr sicher. Die Gummimischung des Reifens verändert sich, das Fahrzeug verliert an Bodenhaftung und der Bremsweg wird erheblich länger. Dies gilt nicht nur auf verschneiter oder vereister Fahrbahn.