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Neues Versicherungsjahr beginnt
Mit Ablauf des Monats Februar endet für Mofas, Kleinkrafträder mit einer bauartbedingten Geschwindigkeit von nicht mehr als 50 km/h sowie maschinell angetriebene Krankenfahrstühle das Versicherungsjahr. Die Polizei  weist die Halter dieser der Versicherungspflicht unterliegenden Kraftfahrzeuge deshalb darauf hin, rechtzeitig vor einer Inbetriebnahme dieser Fahrzeuge im öffentlichen Straßenverkehr für den Abschluss dieser Pflichtversicherung zu sorgen! Augenfälliger Nachweis für die gültige Haftpflichtversicherung ist das Versicherungskennzeichen am Fahrzeug. Die bisherigen (Versicherungsjahr 2010) grün beschrifteten Versicherungskennzeichen sind ab dem 1. März 2011 durch neue, schwarze Versicherungskennzeichen zu ersetzen. Diese werden von den Versicherungsgesellschaften zusammen mit der Versicherungsbescheinigung ausgestellt. Die Bescheinigung ist vom Fahrzeuglenker mitzuführen und zuständigen Personen auf Verlangen auszuhändigen! Ein Fahrzeuglenker, der ohne gültigen Haftpflichtversicherungsschutz unterwegs ist, macht sich nicht nur wegen eines Verstoßes gegen das Pflichtversicherungsgesetz strafbar, sondern haftet bei einem mit dem nicht versicherten Kraftfahrzeug verursachten Verkehrsunfall selbst für den angerichteten Schaden. Die Polizeidirektion Friedrichshafen appelliert deshalb an die Benutzer dieser Fahrzeuge, ihre "fahrbaren Untersätze" schon im eigenen Interesse ordnungsgemäß zu versichern und die gültigen (schwarzen) Versicherungskennzeichen an den Fahrzeugen anzubringen. (Quelle Polizei)