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Obwohl "Brillen-Auflage" im Führerschein und ohne Sehhilfe unterwegs kein Bußgeld
Führerschein ändern lassen wenn sich die Sehfähigkeit wieder einstellt

(maf)Braucht ein Autofahrer am Steuer keine Sehhilfe mehr, kann er den entsprechenden Vermerk im Führerschein löschen lassen. So verhindert er, dass bei Polizeikontrollen trotz ausreichender Sehkraft ein Bußgeld von 25 Euro fällig wird. Für den Antrag ist ein ärztliches Attest nötig, das die hundertprozentige Sehkraft des Fahrers ohne Sehhilfe bestätigt. Des Weiteren muss  ein Umtauschantrag gestellt werden - beim Bürgeramt oder bei der jeweiligen Führerscheinstelle.Kosten für den Führerschein-Umtausch werden beim neuen EU-Führerschein im Scheckkartenformat von den zuständigen Bundesländern festgelegt. So schlägt er etwa in Berlin mit 36,70 Euro, in Köln dagegen nur mit 24 Euro zu Buche. Der Preis für den Umtausch der alten bundesdeutschen Führerscheine aus Papier beträgt einheitlich 24 Euro.