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Null Promille in der Probezeit
Bad Säckingen - Die Führer von Kraftfahrzeugen müssen sich in der Probezeit und vor Vollendung des 21. Lebensjahres an die 0,0-Promille-Grenze halten. Ein 18- Jähriger, der am Sonntagmorgen von der Polizei gegen 06. Uhr am Steuer seines Opels angetroffen wurde, hatte sich offensichtlich nicht an diese Vorschrift gehalten. Die Beamten stellten bei ihm eine leichte Alkoholfahne und gerötete Augen fest. Ein Atemalkoholtest ergab dann auch einen Wert von 0,36 Promille. Neben dem Bußgeld und zwei Punkten in Flensburg muss der Führerscheinneuling auch mit einem Aufbauseminar und einer Verlängerung der Probezeit rechnen. (Polizei Waldshut)