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verschneite Verkehrszeichen
(wdr) Alljährlich im Winter das gleiche Problem - verschneite und verdreckte Verkehrszeichen.
Für den Autofahrer kann dies zu Problemen führen, wenn er ein verschneites Verkehrsschild nicht identifizieren kann und ihn vor die Frage stellt, wie er sich verhalten soll.  
Grundsätzlich verlieren auch verschneite Verkehrsschilder nicht ihren Regelungscharakter. Aus diesem Grunde sind sie zunächst zu beachten. Insbesondere gilt dies für Verkehrszeichen, die allein schon an ihrer charakteristischen Form zu erkennen sind. Hierzu zählen beispielsweise das achteckige Stopp-zeichen oder das dreieckige, auf der Spitze stehende Vorfahrt-achten-Zeichen. Wer solch ein Verkehrszeichen ignoriert, kann sich nicht mit dem Argument heraus reden, das Schild wäre nicht zu erkennen gewesen.
Ebenfalls ist zu beachten, was bei einem Führerscheininhaber als bekannt vorausgesetzt werden darf, wie zum Beispiel innerorts ein Tempolimit von 50 km/h.
Dies hat das OLG Hamm in seiner Entscheidung III-3RBs 336/09 noch einmal zum Ausdruck gemacht. 
Im konkreten Fall wurde ein ortsunkundiger Taxi-Fahrer mit 73 km/h auf einer Ortstraße, auf der ein Tempo-30-Schild aufgestellt war, geblitzt. Unter Abzug einer Toleranz erhielt der Fahrer einen Bußgeldbescheid wegen einer Geschwindigkeitsübertretung von 40 km/h.
Gegen den Bescheid legte der Autofahrer Rechtsmittel ein, weil das Schild für ihn nachweislich nicht zu erkennen war.  
Während das Gericht in der ersten Instanz den Bußgeldbescheid vollumfänglich bestätigte, argumentierte das OLG, dass Verkehrszeichen für den Autofahrer stets so angebracht werden müssen, dass sie ohne weiteres erkannt werden können. Bei verdeckten oder zugeschneiten Schildern ist dies aber nicht möglich. Hinzu kommt, dass der Fahrer ortsunkundig war.
Allerdings muss auch ein ortsunkundiger Autofahrer wissen, dass innerorts ein Tempolimit von 50 km/h gilt.
Vor diesem Hintergrund musste sich der Autofahrer zumindest eine Geschwindigkeitsübertretung von 20 km/h vorwerfen lassen.
Dasselbe gilt für Parkplatzsuchende. Da innerhalb geschlossener Ortschaften immer mit Park- und Halteverboten zu rechnen ist, kann man sich nicht auf ein verschneites Schild berufen. Wer sein Fahrzeug in so einer Situation abstellt, muss sich sicherheitshalber anschließend nach eventuell vorhandenen Verbotsschildern umsehen.
Bei Verkehrszeichen, die der äußeren Form nach mehrfache Bedeutung haben können, sieht es etwas anders aus. So lässt sich beispielsweise bei einem verschneiten Tempolimit-Schild  nicht sagen, welche Höchstgeschwindigkeit erlaubt ist. Eine Verpflichtung, anzuhalten, um festzustellen, welche Geschwindigkeitsbegrenzung gilt, besteht nicht. Dies wäre auch zu gefährlich.
Wer aufgrund eines verschneiten Tempolimit-Schildes zu schnell unterwegs ist und geblitzt wird, kann sich deshalb darauf berufen, dass das Schild nicht zu erkennen war. Allerdings muss er auch beweisen, dass das Schild zur Tatzeit tatsächlich verschneit war, was meist nicht gelingen dürfte.  
Im Falle eines Unfalls wird das Argument, das Verkehrszeichen sei verschneit gewesen, nicht überzeugen, da man nach § 3 der Straßenverkehrsordnung nur so schnell fahren darf, dass man sein Fahrzeug ständig beherrscht. Insbesondere hat man seine Geschwindigkeit den Straßen-, Verkehrs-, Sicht- und Wetterverhältnissen sowie seinen persönlichen Fähigkeiten und den Eigenschaften von Fahrzeug und Ladung anzupassen.
Aus diesen Gründen kann man jedem nur empfehlen, mit mehr Aufmerksamkeit und umso vorsichtiger weiterzufahren, wenn ein verdrecktes oder verschneites Verkehrsschild am Straßenrand steht, dessen Bedeutung nicht zu erkennen ist.
(Bild: Kamera24)