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Vorsicht Glätte
Derzeit liest man in der Presse häufig von Unfällen wegen Straßenglätte. Die Ursachen von Straßenglätte hängen von verschiedenen Faktoren ab.
Überrascht wird der Autofahrer immer wieder von überfrierender Nässe. Diese entsteht, wenn es in der Nacht relativ mild ist und kurz vor Sonnenaufgang die Wolkendecke aufreißt. Dann fällt die Temperatur schnell und lässt die Restfeuchtigkeit auf dem Boden gefrieren. Der Autofahrer wird im wahrsten Sinne des Wortes kalt erwischt.
Von Schneeglätte spricht man, wenn der auf der Straße liegende Neuschnee durch darüberfahrende Autos oder durch Fußgänger zusammengepresst wird. Taut diese Schicht an und gefriert dann wieder, wird es richtig glatt.
Glatteis entsteht, wenn Regen auf den kalten Boden auftrifft. Gefriert der Regen schlagartig, entsteht Blitzeis.
Besonders gefährdete Stellen für Glätte bilden Brücken, insbesondere wenn der unter dem 
Brückenboden und über den Straßenbelag durchpfeifende Wind seine eisige Wirkung zeigt.
Egal mit welcher Form der Winterglätte man es zu tun hat, für den Autofahrer wie für den Fußgänger  stellt sie immer eine Gefahr dar und verpflichtet die Kommunen und Straßenanlieger zur Räumpflicht. In den meisten Gemeindesatzungen besteht Räumpflicht in der Zeit von 7 Uhr bis 20 Uhr und ab 8 Uhr am Samstag und Sonntag.
Kommunen haben rechtzeitig vor dem Berufsverkehr die Hauptverkehrsstraßen zu räumen und zu streuen haben. Andernfalls haften sie bei glatteisbedingten Unfällen, so das OLG Saarbrücken (Az: 4 U 154/03).