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Winterreifenpflicht tritt am 4. Dezember 2010 in Kraft

Pünktlich zum Wintereinbruch tritt die Winterreifenpflicht in Kraft.
Heute wurden die neuen Vorschriften der Straßenverkehrsordnung (StVO) zur Winterreifenpflicht im Bundesgesetzblatt veröffentlicht. Die Vorschrift tritt zum Samstag, 4. Dezember 2010, in Kraft.
Die neue Regelung schreibt vor, bei welchen Wetterverhältnissen nur mit Winterreifen gefahren werden darf. Eine gleichzeitige Erhöhung der Bußgelder soll die Einhaltung der Vorschriften garantieren.
Bisher war in § 2 Abs. 3a der StVO lediglich vorgeschrieben, dass die Ausrüstung von Fahrzeugen„an die Wetterverhältnisse anzupassen“ ist. Hierzu zählte insbesondere die„geeignete Bereifung“.
Eine Präzisierung dieser Vorschriften war nach einem Beschluss des Oberlandesgerichtes Oldenburg notwendig geworden. Demnach verstieß der vormalige Paragraf gegen das Bestimmtheitsgebot (Artikel 103 Absatz 2 GG). Die Verhängung von Bußgeldern war deshalb verfassungswidrig.
Ramsauer: „Was der Winter auf unseren Straßen anrichtet, das kann man in diesen Tagen deutlich
sehen. Wer jetzt mit den falschen Reifen unterwegs ist, gefährdet sich und andere. Viele sind
bereits gut ausgerüstet. Ab morgen müssen nach dem Gesetz alle Fahrer bei Glatteis, Schneeglätte,
Schneematsch, Eis- oder Reifglätte Winterreifen aufziehen, ansonsten droht der Bußgeldbescheid.“
Als Winterreifen gelten alle M+S-Reifen. Auch Ganzjahresreifen fallen darunter. Sie sind mit einem
M+S-Symbol gekennzeichnet, teilweise auch in Verbindung mit dem Bergpiktogramm mit Schneeflocke
(Alpine Symbol). Schwere Nutzfahrzeuge (Busse und Lkw der Fahrzeugklassen M2, M3, N2 und N3) müssen
Zumindest auf den Antriebsachsen Winterreifen aufziehen.  Hintergrund: Die Reifen an den übrigen Achsen haben aufgrund von erhöhten Naturkautschukanteilen bessere Haftungseigenschaften als PKW-Sommerreifen und sind dadurch grundsätzlich für den Ganzjahreseinsatz geeignet.
Land- und Forstwirtschaftliche Nutzfahrzeuge sind von den Vorschriften ausgenommen, da ihre Bereifung aufgrund des grobstolligen Profils bei winterlichen Wetterverhältnissen ausreichend Sicherheit bietet.
Mit der gleichzeitigen Erhöhung der Bußgelder soll die Einhaltung der Vorschriften garantiert werden.
Die Regelsätze für Bußgelder bei Verstößen wurden verdoppelt. Das Fahren ohne Winterreifen bei
Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch, Eis- oder Reifglätte kostet künftig 40, statt bisher 20 Euro.
Bei Behinderung anderer Verkehrsteilnehmer fallen 80, statt bisher 40 Euro an. Mit dem neuen Bußgeld ist zugleich auch ein Eintrag eines Punktes im Verkehrszentralregister verbunden.