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Land
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Winterreifenpflicht
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Schneeketten
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Albanien
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Keine generelle Winterreifenpflicht. Eine Winterausrüstung wird jedoch empfohlen (Winterreifen sollen min. 4 Millimeter Profiltiefe haben).
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Belgien
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Keine generelle Winterreifenpflicht
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Verwendung nur auf schnee-/eisbedeckten Straßen zulässig
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Bulgarien
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Keine generelle Winterreifenpflicht
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Verwendung von Schneeketten kann durch Verkehrsschild angeordnet werden.
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Dänemark
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Keine generelle Winterpflicht
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Schneeketten können erforderlich sein
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Deutschland
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Derzeit: Situative Winterreifenpflicht, d.h. Winterreifen (es werden i.d.R. Reifen mit Schneeflockensymbol oder auch M+S anerkannt) sind nur bei winterlichen Verhältnissen obligatorisch. Bußgeld 20 Euro bei Nichtbeachtung und 40 Euro bei Behinderung, dazu 1 Punkt in Flensburg.
Sobald die Winterreifenpflicht in Kraft tritt, werden es 40 Euro bei Nichtbeachtung und 80 Euro bei Behinderung, sowie 1 Punkt in Flensburg.
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Schneekettenpflicht nur ausnahmsweise durch Verkehrsschild angeordnet. Bei Verwendung von Schneeketten gilt ein Tempolimit von 50 km/h.
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Estland
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Winterreifenpflicht (Radialreifen mit min. 3 Millimeter Profiltiefe) zwischen 1. Dezember und 31. März (je nach Witterung jedoch schon zwischen Oktober und April)
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Verwendung nur auf schneebedeckten Straßen zulässig
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Finnland
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Winterreifenpflicht (auch für im Ausland zugelassene Fahrzeuge) ab dem 1. Dezember bis zum 1. März (Winterreifen vom Typ M+S, min. 3 Millimeter Profiltiefe)
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Schneeketten soweit erforderlich. Bei Benutzung soll die Straßenoberfläche nicht beschädigt werden.
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Frankreich
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Keine generelle Winterreifenpflicht; Winterreifen können jedoch insbesondere im Gebirge durch Verkehrsschild angeordnet werden.
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Schneeketten können auf schneebedeckten Straßen angeordnet werden. Bei Tauwetter können einige Straßenabschnitte zum Schutz vor Beschädigungen gesperrt werden.
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Griechenland
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Keine generelle Winterreifenpflicht
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Verwendung nur auf schneebedeckten Straßen zulässig
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Großbritannien
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Keine generelle Winterreifenpflicht
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Verwendung zulässig, wenn Straßenoberflächen nicht beschädigt werden
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Irland
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Keine generelle Winterreifenpflicht
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Verwendung prinzipiell zulässig
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Island
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Winterreifenpflicht ca. ab dem 1. November bis zum 15 April (je nach Witterung Änderungen möglich)
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Schneeketten können, soweit erforderlich, verwendet werden
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Italien
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Winterreifenpflicht kann bei entsprechenden Witterungsbedingungen auf bestimmten Strecken kurzfristig angeordnet werden. Im Aosta - Tal müssen zwischen dem 15. Oktober und dem 15. April Winterreifen verwendet werden oder Schneeketten mitgeführt werden.
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Ist Schneekettenpflicht angeordnet, darf mit Winterreifen oder Schneeketten gefahren werden.
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Kroatien
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Keine generelle Winterreifenpflicht. Es wird jedoch empfohlen, zwischen November und April eine Winterausrüstung bereit zu halten, wenn wegen Witterung Winterausrüstung (Winterreifen mit M+S Markierung auf allen Rädern oder Schneeketten für die Antriebsräder mit min. 4 Millimeter Profiltiefe) angeordnet wird. Gewerblich genutzte Fahrzeuge müssen eine Schneeschaufel mitführen.
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Schneekettenpflicht in der Region Lika / Gorski Kotar
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Lettland
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Winterreifenpflicht für Fahrzeuge bis 3,5 t zGG zwischen 1. Dezember und 1. März.
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Verwendung nur auf schneebedeckten Straßen zulässig
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Liechtenstein
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Keine generelle Winterreifenpflicht; Winterreifen werden bei winterlicher Witterung empfohlen; bei Unfällen mit Sommerbereifung kommt eine Mithaftung in Betracht.
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Verwendung kann durch Verkehrsschild angeordnet werden. Es ist daher im Winter empfehlenswert, Schneeketten mitzuführen
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Litauen
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Winterreifenpflicht zwischen 1. November und 1. April
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Verwendung nur auf schneebedeckten Straßen zulässig
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Luxemburg
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Keine generelle Winterreifenpflicht
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Verwendung zulässig bei Schnee und Eis
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Malta
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Keine Regelung
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Keine Regelung
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Mazedonien
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Winterreifenpflicht vom 15. November bis 15. März (4 Radialreifen oder Winterreifen auf den Antriebsrädern mit min. 4 Millimeter Profiltiefe; bei vier Sommerreifen müssen Schneeketten für die Antriebsräder mitgeführt und bei Bedarf verwendet werden); Reisebusse und schwere LKW müssen eine Schneeschaufel mitführen.
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Verwendung ist zulässig
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Montenegro
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Keine generelle Winterreifenpflicht
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Verwendung kann auf einigen Straßen notwendig werden
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Niederlande
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Keine generelle Winterreifenpflicht
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Verwendung nur auf schneebedeckten Straßen zulässig
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Norwegen
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Keine generelle Winterreifenpflicht, aber dringend empfohlen
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Fahrzeuge über 3,5 t zGG müssen im Winter Schneeketten mitführen; Einreise kann bei fehlenden Schneeketten verweigert werden.
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Österreich
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Auch im Ausland zugelassene PKW und Busse bis 3,5 t zGG müssen zwischen 1. November und 15. April bei winterlichen Fahrverhältnissen (Schnee, Matsch oder Eis) an allen vier Rädern Winterreifen montiert haben oder an min. 2 Antriebsrädern Schneeketten. Geldbuße für Verstöße: 35 Euro, bei Gefährdung bis zu 5.000 Euro. Die vorgeschriebene Profiltiefe beträgt mind. 4 Millimeter, ansonsten drohen 80 Euro Bußgeld. Generelle Winterreifenpflicht für alle LKW mit mehr als 3,5 t zGG zwischen 1. November und 15. April. Auf min. einer Antriebsachse des LKW müssen Winterreifen (Mindestprofil von 6 Millimeter bei Diagonalbauweise bzw. 5 mm bei Radialreifen) mit einer entsprechenden M+S Kennzeichnung verwendet werden. Für Busse gilt die Winterreifenpflicht vom 1. November bis 15. März.
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Auch im Ausland zugelassene PKW und LKW bis 3,5 t zGG ohne Winterreifen müssen zwischen 1. November und 15. April bei schnee- oder eisbedeckter Fahrbahn Schneeketten verwenden; LKW über 3,5 t zGG und Busse müssen Schneeketten für mindestens zwei Antriebsräder in der Zeit vom 1. November und dem 15. April mitführen
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Polen
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Keine generelle Winterreifenpflicht
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Verwendung nur auf schneebedeckten Straßen zulässig
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Portugal
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Keine generelle Winterreifenpflicht
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Verwendung nur auf schneebedeckten Straßen zulässig
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Rumänien
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Keine generelle Winterreifenpflicht
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Schneeketten für Bergregionen im Winter empfohlen
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Russland
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Im europäischen Teil werden Winterreifen, in Sibirien und den östlichen Regionen Winterreifen mit Spikes empfohlen.
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Serbien
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Wenn es die Witterung erfordert, müssen Fahrzeuge entweder vier Radialreifen montiert haben und Schneeketten für den Bedarfsfall mitführen oder mit Winterreifen (min. 4 Millimeter Profiltiefe) auf den Antriebsrädern ausgestattet sein. Busse und LKW müssen eine Schneeschaufel mitführen.
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Schneekette dürfen bei Bedarf verwendet werden
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Schweden
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Winterreifenpflicht auch für im Ausland zugelassene Fahrzeuge bis 3,5 t zGG. Zwischen 1. Dezember und 31. März. müssen diese Fahrzeuge wie auch deren Anhänger mit Winterreifen (Typ M+S; mit oder ohne Spikes, empfohlene Profiltiefe von min. 3 Millimeter) ausgerüstet sein, wenn in dieser Zeit winterliche Fahrbahnbedingungen vorherrschen.
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Verwendung, wenn Straßen und Witterungsverhältnisse es erfordern, für alle Fahrzeuge zulässig
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Schweiz
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Keine generelle Winterreifenpflicht; Winterreifen werden bei winterlicher Witterung empfohlen, da bei Behinderung anderer eine Geldbuße verhängt wird; bei Unfällen mit Sommerbereifung kommt eine Mithaftung in Betracht.
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Schneeketten (min. auf den zwei Antriebsrädern) sind zu verwenden, wenn es durch Verkehrsschild angeordnet wird. Ausnahmen für Allrad-Fahrzeuge müssen ausgeschildert sein.
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Slowakei
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Winterreifenpflicht (M+S- Reifen) für PKW bis 3,5 t zGG bei geschlossener Schnee oder Eisdecke auf der Fahrbahn. LKW (über 3,5 t zGG) müssen bei allen Witterungsbedingungen zwischen 15. November und 31. März mit Winterreifen fahren.
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Verwendung nur auf schneebedeckten Straßen zulässig
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Slowenien
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Zwischen 15. November und 15. März (darüber hinaus auch bei winterlicher Witterung wie z.B. bei Schneefall, Glatteis) müssen Fahrzeug bis 3,5 t zGG auf allen vier Rädern mit Winterreifen (min. 3 Millimeter Profiltiefe) ausgestattet sein oder wenn Sommerreifen (min. 3 Millimeter Profiltiefe) montiert sind, Schneeketten für den Bedarfsfall mitführen. Bei winterlicher Witterung müssen auch im Ausland zugelassene Fahrzeuge in gleicher Weise ausgestattet sein.
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s. Winterreifenpflicht
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Spanien
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Keine generelle Winterreifenpflicht
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Verwendung nur auf schneebedeckten Straßen
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Tschechien
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In der Zeit vom 1. November bis Zum 30. April müssen Fahr-zeuge bis zu 3,5 t zGG auf bestimmten Straßen (u.a. Autobahnabschnitte, Bergstraßen etc., bitte Beschilderung beachten) auf allen vier Reifen mit Winterreifen ausgestattet sein (min. 4 Millimeter Profiltiefe); Kfz über 3,5 t zGG müssen auf der Antriebsachse Winterreifen mit min. 6 Millimeter Profiltiefe montiert haben.
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Verwendung nur auf schneebedeckten Straßen zulässig
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Türkei
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Keine generelle Winterreifenpflicht
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Verwendung nur auf schneebedeckten Straßen zulässig
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Ukraine
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Keine generelle Winterreifenpflicht, in kalten Wintern benötigen Fahrzeuge jedoch Spikesreifen oder Schneeketten.
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s. Winterreifenpflicht
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Ungarn
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Keine generelle Winterreifenpflicht; Verwendung von Winterreifen kann durch Verkehrsschild angeordnet werden.
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Verwendung nur auf schneebedeckten Straßen zulässig. Verwendung und/oder Mitführen von Schneeketten im Fahrzeug kann bei besonderer Witterung auf bestimmten Straßen auch angeordnet werden. Bei Verwendung gilt ein Tempolimit von 50 km/h. Bei winterlicher Witterung kann ausländischen Fahrzeugen die Einreise verweigert werden, wenn keine Schneeketten mitgeführt werden.
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Zypern
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Keine generelle Winterreifenpflicht
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