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Blaulichtsteuer
(yky) 40 Euro für Unfalleinsatz der PolizeiSchnell ist es passiert. An einer Kreuzung hält der Vordermann, man selbst reagiert nicht schnell genug und schon ist man dem Anderen reingefahren, oder man wechselt die Spur, schaut dabei nicht richtig nach hinten und Rrummms. Wenn es kracht, rufen die meisten Autofahrer die Polizei. Aber das kann künftig richtig teuer werden. Auf der Suche nach neuen Einnahmequellen ist Hamburgs schwarz-grüner Senat möglicherweise auf dem Gebiet der Verkehrsunfälle fündig geworden. Im Zuge ihrer Sparberatungen erwägen CDU und GAL die Einführung einer "Blaulichtsteuer". Demnach sollen Einsätze der Polizei bei Bagatellunfällen künftig kostenpflichtig sein. Kostenfrei kommt die Polizei nur noch bei Verkehrsunfällen mit Verletzten oder bei Unfallflucht. Geht es nach der Deutschen Polizeigewerkschaft, könnte das Modell bundesweit Schule machen. Vorbild ist Österreich, wo die Ordnungshüter schon seit 2008 für Einsätze bei kleinen Unfällen mit Blechschäden 36 Euro verlangen. Laut Bundesamt für Statistik gab es 2009 rund 2 Millionen polizeilich erfasste Straßenverkehrsunfälle ohne Personenschaden. Bei einer Blaulicht-Steuer von 40 Euro pro Unfallaufnahme wären das Mehreinnahmen in Höhe von rund 80 Millionen Euro für Deutschlands Länderkassen jährlich! In Zeiten leerer Haushaltskassen ein verlockendes Argument. Die beiden großen Autoclubs lehnen die Steuer jedoch entschieden ab. Rainer Hillgärtner, Sprecher des Auto Club Europa (ACE) sagte gegenüber einer grossen Boulevardzeitung: „Die Idee ist grober Unfug!“ Die Polizei sei dafür da, Bürgern zu ihrem Recht zu verhelfen unabhängig davon, wie es um deren finanziellen Möglichkeiten bestellt sei. Denn „dafür zahlen wir ja bereits Steuern“, so Hillgärtner weiter. Eine Sondersteuer, die auch noch mit der „Schuldfrage verknüpft wird, kollidiert zudem frontal mit den Prinzipien des Rechtsstaats“, sagte Hillgärtner. Auch der ADAC lehnt den Vorstoß klar ab! Sprecher Maximilian Maurer: „Das ist eine überflüssige Kopfgeburt, die nur Bürokratie verursacht!“ Im immer enger zusammenwachsenden Europa kommt es auf den Straßen auch immer häufiger zu Unfällen mit Auslandsberührung. Spätestens, wenn bei einem Verkehrsunfall ein im Ausland gemeldetes Fahrzeug beteiligt ist, sind in der Regel die Unfallbeteiligten mit dem Personalienaustausch etc. überfordert und müssen die Polizei hinzuziehen. Ein weiterer wichtiger Punkt ist, dass die Polizei bei der Unfallaufnahme auch die Fahrtüchtigkeit überprüft, genauso wie die Echtheit der Ausweisdokumente. Viele Straftaten wie Trunkenheit im Verkehr oder Fahren ohne Fahrerlaubnis werden erst bei der Unfallaufnahme bekannt. Daher kann niemand Interesse daran haben, dass die Aufnahme von vermeidlichen Bagatellunfällen in Zukunft wegen der Gebühren stark zurückgeht. Ein weiterer Punkt ist, dass durch die polizeiliche Unfallaufnahme Unfallschwerpunkte erkannt werden. Ist die Blaulichtsteuer Bürgerabzocke? Geplant ist, dass die Kosten über die Versicherung wieder hereingeholt werden können. "Die Dienstleistung erbringt die Polizei nicht für den Bürger, sondern für die Versicherung. Denn diese profitiert von dem Unfallbericht", so der innenpolitische Sprecher der CDU Kai Voet van Vormizeele, der sich seit Jahren für die Blaulichtsteuer starkmacht. Und wenn die Versicherungen sich weigern, die Kosten zu übernehmen? Dann laufen sie Gefahr, keine Unfallberichte mehr zu erhalten, weil die Bürger dazu neigen würden, die Polizei gar nicht mehr zu rufen, heißt es. Ob tatsächlich die Versicherung die Gebühr zahlt, ist fraglich. Letztendlich zahlen es dann doch wieder die Versicherungsnehmer durch eine Erhöhung der Versicherungsbeiträge. Anzumerken bleibt ferner, dass in einigen Fällen bereits jetzt Gebühren berechnet werden, wie z.B. für die Ausstellung einer Wildschadensbescheinigung. Kommt es zu einem Unfall mit einem Haarwild, benötigt der Geschädigte eine Wildschadensbescheinigung für seine Kaskoversicherung. Hierfür wird bereits jetzt von der Polizei eine Gebühr von 20 Euro berechnet. (Der Förster verlang im Übrigen 30 Euro (in Baden-Württemberg). Diese Gebühr wird in der Regel von der Versicherung erstattet. Auch für die Absicherung von Pannenfahrzeugen verlangt die Polizei oder die Straßenmeisterei (Beschilderung Umleitung) zwischenzeitlich Gebühren.
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(yky)