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Wohin mit all den Brummis - überfüllte Lkw Parkplätze

(maf) Das LKW-Aufkommen ist in Deutlschland und Europa in den letzen Jahren rasant gestiegen. Die Zahl der LKW-Parkplätze konnte damit jedoch nicht Schritt halten. Das Bundesverkehrsministerium beziffert den bundesweiten Bestand an Lkw Parkplätzen auf Autobahnen auf rund 28 500. Hinzu kommen noch 17 500 Parkmöglichkeiten auf Autohöfen. Es liege jetzt schon ein Fehlbestand von 14 000 LKW Stellplätzen vor, welcher sich in den nächsten fünf Jahren um weitere 7 000 Fehlplätze erhöhe. Bis 2015 plant der Bund 11000 neue Stellplätze.

Die fehlenden Parkmöglichkeiten sind für die Kapitäne der Landstraße ein ernsthaftes Problem, garantiert doch nur ein ausgeschlafener LKW- oder Busfahrer ein sicheres Führen seines Fahrzeuges.

Ein weiteres Problem stellt sich den Fahrern auf dem Weg in die Schweiz. Dort besteht für Lkws über 3,5 t zulässigem Gesamtgewicht ein Nachtfahrverbot in der Zeit von 22.00 Uhr - 5.00 Uhr. Die Parkmöglichkeiten vor der Grenze sind ausgeschöpft. Wer neben einem Parkplatz auch Infrastruktur mit WC, Bistro, Shop und Dusche möchte, kann auf einen der privaten Autohöfe ausweichen. Allerdings ist das Parken dort nicht kostenlos. Zehn Euro müssen zum Beispiel die Fernfahrer auf dem Europa-Park-Rasthof bezahlen. Dafür erhalten sie jedoch für den gleichen Betrag einen Verzehrgutschein. Für manch einen Fernfahrer kommt dies auf Dauer zu teuer. Insbesondere die Fahrer aus den neuen EU-Mitgliedsstaaten haben oft nicht das Geld dafür. Diese weichen deshalb eher auf nahegelegene Industriegebiete aus - ganz zum Ärger der Gemeinden und Angrenzer.

Nachdem die LKW-Fahrer erfolglos mehrere überfüllte Parkplätze angesteuert haben, parken sie ihre Fahrzeuge oftmals auch auf dem Abbiegestreifen der Autobahn. Dies ist zwar nicht zulässig, aber eine Weiterfahrt hätte bei der nächsten Kontrolle eine empfindliche Geldbuße wegen der Überschreitung der Lenk-und Ruhezeiten zur Folge. Dies kann schwerwiegende Folgen nach sich ziehen, wie ein Gerichtsurteil des AG Rosenheim zeigt: Im November 2009 war ein 26jähriger tschechischer Lkw-Fahrer mit einem Sattelzug auf dem Weg nach Italien. Auf der Inntal-Autobahn steuerte er einen kleineren Parkplatz an, um seine Tagesruhezeit einzubringen und das Nachtfahrverbot in Österreich abzuwarten. Da der Parkplatz bereits überfüllt war, stellte er seinen Sattelzug auf dem Verzögerungsstreifen vor der Parkplatzeinfahrt ab und legte sich in sein Bett. Während der Nacht kam ein österreichischer Autofahrer, möglicherweise wegen Übermüdung, von der Fahrbahn ab und fuhr ungebremst unter das Heck des Sattelaufliegers. Hierbei wurde der Pkw völlig zerstört und der Fahrer getötet. Der LKW-Fahrer wurde wegen seines unzulässigen Parkens auf dem Verzögerungsstreifen zu einer hohen Geldstrafe wegen fahrlässiger Tötung verurteilt (AG Rosenheim vom 13.08.2010, AZ: 7 CS 460 Js 30989/09,   Strafmaß: 90 Tagessätze)

Nur durch rechtzeitiges Anfahren von geeigneten Parkplätzen, Autohöfen oder Inkaufnahme eines Umweges zu Parkplätzen auf der Gegenfahrbahn, die oft frei sind, können diese Gefahren evt. vermieden werden. Mit einer schnellen Lösung des Problems ist leider nicht zu rechnen. Ist ein Parkplatzneubau geplant kommt sofort der Widerstand der Anwohner. Es regiert das Floriansprinzip, gesetzlich vorgeschriebene Ruhezeiten ja, aber nicht vor meiner Tür.

Verkehrsexperten sehen aber keine Alternative: Gebraucht werden ausreichend Parkflächen und Stellplätze, die von der Autobahn abgewandt sind; denn auch LKW-Fahrer brauchen Ruhe. Es gäbe auch Alternativen: Private Betreiber von Autohöfen wären bereit, weitere Parkhöfe zu bauen, fordern allerdings die Gleichstellung mit staatlichen Raststätten. Zur Zeit werde dort zum Beispiel die Müllentsorgung von der öffentlichen Hand erledigt. Die Privaten müssten das aus eigener Tasche bezahlen.