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Bei 18 Punkten kommt das AUS
(auv, 2010-08-30) Flensburg ist gnadenlos! Wer in der Verkehrssünderkartei 18 Punkte erreicht, der muss den Führerschein abgeben. Dabei spielt es keine Rolle, wie sich die Punkte angesammelt haben. Ein Autofahrer hatte beim Veraltungsgericht einen Eilantrag gegen die Anordnung der Führerscheinbehörde gestellt, die Fahrerlaubnis abzugeben. Der Autofahrer hatte ohne gültigen Parkschein geparkt und hierfür Punkte in Flensburg erhalten. Zusammen mit den bereits angesammelten Punkten war sein Kontingent von 18 Punkten voll. Seiner Ansicht nach sind die „Park“Punkte rechtswidrig. Das Verwaltungsgericht sah dies anders. Punkte in Flensburg kann es ab einer Geldbuße von 40.- € geben. Dies war im vorliegenden Fall gegeben. Wenn damit 18 Punkte im Flensburger Register erreicht sind, ist der Führerschein abzugeben. Mit Erreichen von 18 Punkten hat sich der Betroffene unwiderlegbar als ungeeignet zum Führen eines Kraftfahrzeuges erwiesen. Wie die Punkte zusammen gekommen sind, sind unerheblich, Beschluss des Verw.Gericht Neustadt an der Weinstraße, 3 L 664/10.NW. Der Betroffene hat nur noch eine Chance, den Führerschein zu behalten, wenn der Fahrerlaubnisbehörde formell ein Fehler unterlaufen ist. Je nach Punktestand ist die Behörde nämlich verpflichtet, den Betroffenen über sein Punktekonto schriftlich zu unterrichten und ihm die sich daraus ergebenden Konsequenzen mitzuteilen. Bei einem Punktestand von 8 bis 13 Punkten ist der Betroffene schriftlich zu verwarnen. Außerdem ist er darauf hinzuweisen, dass er durch die Teilnahme an einem Aufbaukurs Punkte abbauen kann. Bei 14 bis 17 Punkten muss die Behörde einen Aufbaukurs anordnen sowie den Betroffenen auf die freiwillige Teilnahme an einer verkehrspsychologischen Beratung hinweisen und ihn darüber informieren, dass bei 18 Punkten die Fahrerlaubnis entzogen wird. Sollte der Betroffene in den letzten fünf Jahren eine dieser Möglichkeiten genutzt haben, muss die Behörde nur noch schriftlich verwarnen. Unterlässt die Behörde die schriftliche Unterrichtung, dann hat dies zur Folge, dass bei Erreichen von 14 bis 17 Punkten der Punktesand auf 13 zurück gesetzt wird. Werden gar 18 Punkte oder mehr erreicht, ohne dass der Betroffene schriftlich aufgeklärt wurde, ist der Punktestand auf 17 zu reduzieren.
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(auv, 2010-08-30)