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Unfall durch Parkplatzschranke
(auv, 2010-08-26) Ein Autofahrer wollte den Parkplatz eines Einkaufzentrums verlassen, der durch eine Schranke abgesperrt wird. Als sich die Schranke öffnete und die Durchfahrt frei gab, fuhr ein Fahrradfahrer an dem Auto vorbei und unter der Schranke durch. Der Autofahrer seinerseits folgte dem Radfahrer. Da jedoch der Radler bereits die zweite Induktionsschleife überfahren hatte, senkte sich die Schranke und schlug auf das Autodach. Am Fahrzeug entstand ein erheblicher Schaden, den der Autofahrer von dem Betreiber des Parkplatzes erstattet haben wollte. Das Gericht lehnte jedoch die geltend gemachten Ansprüche des Autofahrers ab, da es kein Verschulden des Betreibers sah. Vor der Schranke wird der Autofahrer darauf aufmerksam gemacht, dass die Schranke nach jeder Durchfahrt schließt. Dass sich ein Fahrradfahrer an einem ausfahrenden Pkw vorbei fährt und damit den Schließvorgang der Schranke auslöst, kann dem Betreiber nicht angelastet werden, AG München, 223 C 27798/07. Ebenfalls keinen Haftung, wenn Fußgänger von Schlagbaum getroffen wird (auv, 2010-08-27) Wer unter der Schranke eines Parkplatzes durchläuft, obwohl er problemlos außerhalb des Gefahrenbereichs des Schlagbaumes hätte vorbeigehen können, kann keine Schadensersatzansprüche gegen den Betreiber geltend machen. Im konkreten Fall lief eine Frau unter einer geöffneten Parkplatzschranke durch und wurde von dem Schlagbaum am Kopf getroffen, als sich die Schranke schloss. Ansprüche wurden der Verletzten nicht zugesprochen. Das LG Coburg sah kein Verschulden des Parkplatzbetreibers. Die Schranke war durch Induktionsschleifen gesichert, die auf die Karosserie der Fahrzeuge reagiert. Personen, die sich auf der Ein- und Ausfahrt befinden, werden nicht erkannt. Dies ist aber auch nicht notwendig, da eine Person in diesem Bereich nichts zu suchen hat. Für den Betreiber des Parkplatzes besteht keine Pflicht, durch Hinweisschilder darauf hinzuweisen, da für einen Fußgänger die Gefahrensituation leicht zu erfassen ist. Bei einer geöffneten Parkhausschranke muss jederzeit damit gerechnet werden, dass sich diese schließt, LG Coburg 33 S 6/09.
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(auv, 2010-08-26)